Ertragsprognose und Kosten

Zum Angebot des Elektrikers gehört eine Ertragsprognose. Die 16 monokristalinen Photovoltaik Module mit jeweils 320 Watt kommen auf eine Gesamtleistung von 5,12 kWp. Wir leben in Schleswig Holstein. Hier wird mit einem durchschnittlichen Ertrag im Jahr von knapp 850 kWh Globalstrahlung pro installierter kWp gerechnet. Das bedeutet, dass unsere Photovoltaikanlage 4352 kWh pro Jahr (5,12 kWp x 850 kWh Globalstrahlung) produzieren sollte. Auf Grund einer Verschattung in den Morgen- und Abendstunden vermute ich, dass wir diesen Wert nicht komplett erreichen werden. Ich werde das beobachten und berichten. Da wir jedoch pro Jahr ca. 3000 kWh an Strom benötigen, produzieren wir auf jeden Fall schon einmal mehr Sonnenenergie, als wir verbrauchen.

Der Eigenverbrauch

Energiefluss im Haus bei wenig Sonnenschein

Unser Elektriker hat in seinem Angebot mit einem Eigenverbrauch von 25% gerechnet. Das bedeutet, dass wir 1088 kWh von den erzeugten 4352 kWh selbst verbrauchen. Wir sparen damit 1/3 unserer Stromkosten ein. Aktuell zahlen wir pro kWh einen Preis von 28,63 ct. Die jährliche Ersparnis würde demnach bei 311,49 Euro liegen. Wenn der Strompreis steigt, erhöht sich natürlich auch die Einsparung. Mit etwas Disziplin kann man den Eigenverbrauch mit Sicherheit noch weiter steigern. Smarthome-Elemente, wie z.B. schaltbare Steckdosen etc, können dabei behilflich sein.

Mit einem Speicher für die Photovoltaikanlage könnte man den Eigenverbrauch noch weiter steigern und auch in den Stunden ohne Sonnenlicht den eigenen Strom vom Dach nutzen. Jedoch hätten sich in diesem Fall die Anschaffungskosten für die Photovoltaikanlage mit Akku fast verdoppelt.

Was passiert mit dem Überschuss

Da wir keinen Speicher haben, wird der direkt beim Netzbetreiber eingespeist. Die Einspeisevergütung wird aktuell fast monatlich leicht abgesenkt. Da die Photovoltaikanlage im Juli 2019 ans Netz gegangen ist, liegt die Einspeisevergütung pro eingespeister kWh bei 10,64 ct. Die Einspeisevergütung ist für 20 Jahre garantiert. Bei Photovoltaikanlagen, die früher ans Netz angeschlossen wurden, liegt die Einspeisevergütung zum Teil deutlich höher.

In unserem konkreten Beispiel bleiben von den produzierten 4352 kWh nach dem Abzug von unserem errechneten Eigenverbrauch noch 3264 kWh übrig, die eingespeist werden. Das entspricht 347,29 Euro pro Jahr (3264 kWh x 10,64 ct/kWh), die wir für den Strom vergütet bekommen.

Photovoltaikanlage Kosten

Die Anschaffung unserer Photovoltaikanlage hat uns mit Montage ca. 8400 Euro gekostet. Hinzu kommt noch vom Netzbetreiber der Wechsel des Stromzählers auf einen Zweirichtungszähler. Das sind noch einmal knapp 140 Euro. Davon in Abzug bringen können wir einen Zuschuss aus einem regionalen Klimaschutzfonds. Für den Zuschuss war es entscheidend, dass dieser vor dem Baubeginn beantragt wird. Wenn man den Zuschuss von allen Kosten abzieht, bleiben ca. 7500 Euro Brutto als Investitionskosten übrig.

Wenn man Einnahmen aus einer Photovoltaikanlage erhält, wird man in Deutschland als Unternehmer betrachtet. Das bedeutet, dass man natürlich die Einnahmen in der Steuererklärung angeben muss. Es bietet jedoch auch den Vorteil, dass sämtliche laufende Kosten die Einnahmen mindern und die Investitionskosten über 20 Jahre abgeschrieben werden können.

Weitere laufende Kosten

Wenn die Photovoltaikanlage erst einmal installiert und in Betrieb genommen ist, fallen nicht mehr so viele Kosten an. Wichtig ist in jedem Fall, dass man die Gebäudeversicherung informiert und dass die Photovoltaik Anlage in den Versicherungsvertrag mit aufgenommen wird. Das ist wichtig, damit im Falle von Schäden durch Sturm, Hagel, oder Blitzschlag eine Absicherung besteht. So ist es auch in unserem Fall gesehen.

Im Laufe der Zeit werden die Module durch Umwelteinflüsse natürlich etwas dreckig. Ab einer gewissen Neigung schafft es der Regen die Module sauber zu halten. Da meine Module nicht so stark geneigt sind, beobachte ich wie sich die Verschmutzung entwickelt. Ggf. muss eine Photovoltaik Reinigung durchgeführt werden.

Umsatzsteuerpflichtig oder Kleinunternehmer?

Als Unternehmer wird man jedoch auch Umsatzsteuerpflichtig. Das bedeutet, dass man zusätzlich zur Einspeisevergütung die Mehrwertsteuer vom Netzbetreiber ausgezahlt bekommt. Diese darf man natürlich nicht behalten, sondern muss das im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug kann man jedoch auch die Vorsteuer, die man auf Investitionen gezahlt hat, von der Umsatzsteuer abziehen. Das bedeutet, dass man sich vom Finanzamt die Vorsteuer auf die Investitionskosten der Photovoltaikanlage erstatten lassen kann. Daher ist es nachvollziehbar, dass die meisten Betreiber einer Photovoltaikanlage diese Variante wählen.

In den Anfangsmonaten bedeutet das jedoch, dass monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt gemeldet werden muss. Entscheidet man sich für die Umsatzsteuerpflicht, ist man an diese Entscheidung für fünf Jahre gebunden. Erst danach darf man zur Kleinunternehmerregelung wechseln, wenn der Umsatz eine Summe von 17500 Euro pro Kalenderjahr nicht überschritten wird.

Als Kleinunternehmer kann man sich zwar nicht die gezahlte Umsatzsteuer auf die Investitionskosten erstatten lassen, erspart sich jedoch auch die Auseinandersetzung mit der Umsatzsteuer und die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung. Das kann z.B. sinnvoll sein, wenn bereits Einnahmen aus einem Kleingewerbe vorhanden sind und dort der Status als Kleinunternehmer beibehalten werden soll. Der Status als Kleinunternehmer gilt nämlich für die steuerpflichtige Person. Man kann nicht für die Photovoltaik die Umsatzsteuerpflicht wählen und mit dem restlichen Gewerbe Kleinunternehmer bleiben.

Im Rahmen der Einkommenssteuererklärung kann ein Kleinunternehmer dann z.B. mit Hilfe einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung die Einnahmen aus der Einspeisevergütung den Ausgaben, wie z.B. Versicherung und Reinigung, sowie einer Abschreibung der Investitionskosten auf 20 Jahren gegenüberstellen.

Unser eigener Strom

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